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Partikularkonzil

Das Partikularkonzil definiert die Versammlung einer Teilkirche. Im Unterschied hierzu bildet das Ökumenische Konzil die Versammlung der Gesamtkirche. Als Partikularkonzilien werden nach dem geltenden Recht der katholischen Kirche das Plenarkonzil sowie das Provinzialkonzil bezeichnet. Diese Form von Konzilien (oder auch -synoden) gelten als die ältesten Synodaleinrichtungen der katholischen Kirche.

Kathweb Lexikon

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