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Buß- und Bettag

Die katholische Kirche kennt seit Jahrhunderten feste Buß- und Bettage (Fastentage, wie z.B. Quatembertage). Solche Tage sind auch in die Kirchenordnungen der reformatorischen Kirchen eingegangen. Da aber jede Obrigkeit andere Termine bestimmte, gab es Ende des 19. Jahrhunderts über 40 verschiedene Bußtage, bis 1893 in Preußen ein einheitlicher Buß- und Bettag bestimmt wurde. Als Termin wählte man den Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr.

Der Buß- und Bettag gilt als Tag des fürbittenden Eintretens der Kirche für die Schuld der Gläubigen und als Tag der Gewissensprüfung des Einzelnen vor Gott.


Während des 2. Weltkriegs verschob man den Bußtag auf einen Sonntag und schaffte ihn somit als separaten Feiertag ab. 1945 wurde er wieder auf den alten Termin gelegt und war in der DDR bis 1967, in der Bundesrepublik und im wiedervereinigten Deutschland bis 1994 gesetzlicher Feiertag. Abgeschafft wurde er zur Finanzierung der Pflegeversicherung.

Lediglich in Sachsen besteht der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag weiter. Dafür bezahlen die Arbeitnehmer in Sachsen einen um 0,5 %-Punkte erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung.

 

Mehr Informationen zu Ursprung, Bedeutung und Brauchtum von kirchlichen Festen finden Sie unter: Brauchtum im Kirchenjahr.

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