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Jurisdiktionsprimat

Der »Jurisdiktionsprimat« bezeichnet die volle, höchste und universale Gewalt des Papstes. In der umstrittenen Dogmatischen Konstitution Pastor aeternus des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) wurde der Jurisdiktionsprimat definiert. Der Papst hat damit die letzte Instanz inne.

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