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Kardinal

»Kardinal« bezeichnet einen religiösen Titel der Römisch-katholischen Kirche und wird vom Papst verliehen. Ein Kardinal ist zur Papstwahl berechtigt (sofern er unter 80 Jahre alt ist) und ist zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche (»Senat des Papstes«) verpflichtet. Die Verleihung nennt man Kreierung und die protokollarische Anrede eines Kardinals lautet »(Eure) Eminenz«. Es gibt Kardinäle, die in der römischen Kurie die Funktionen von »Ministern« – wie in weltlichen Regierungen – inne haben. Diese werden Kurienkardinäle genannt, zu denen z. B. der Kardinalstaatssekretär, der Kardinalgroßpönitentiar und die Kardinalpräfekten gehören.

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