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Personalordinariat

Unter einem Personalordinariat wird eine kirchliche Organisationseinheit verstanden, welche einer Diözese (territoriale Teilkirche) verfassunsgrechtlich gleichgestellt ist. Diese wird »personal« genannt, weil es nicht territorial begrenzt ist wie ein normales Bistum, sondern eben personal, also durch die ihr angehörigen Personen. Einem Personalordinariat steht ein so genannter Personalordinarius vor.

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