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Talar

Als Talar wird ein weitärmeliges, knöchellanges Obergewand bezeichnet, welches von Professoren, Geistlichen und Juristen getragen wird.

Die Roben von Richtern und Anwälten werden ebenso als Talar bezeichnet wie auch die Amtstracht von (vor allem protestantischen) Geistlichen und Rabbinern in Deutschland. Der Talar ist dabei (wie auch die Soutane) kein liturgisches Gewand, sondern Amtskleidung und ursprünglich Ausgehkleidung.

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