Widerspruchsrecht und Akteneinsicht im Verfahren zur Anerkennung des Leids ermöglicht
Bonn/Dresden. Betroffene sexualisierter Gewalt können ab dem 1. März 2023 Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zur Leistungshöhe ...