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Ablass

Unter dem Ablass wird von der Kirche geregelter Gnadenakt verstanden, bei dem nach katholischer Auffassung die zeitlichen Sündenstrafen erlassen werden.

Geschichte

Praxis und Lehre des Ablass entstanden in der Kirche erst nach dem 10. Jahrhundert. Für die Ablass-Lehre gibt es keinen direkten Schriftbeleg. Als biblische Stütze gilt jedoch das Paulus-Wort: "Wenn darum ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit, wenn ein Glied geehrt wird, freuen sich alle anderen mit ihm" (1 Kor 12,26). Ablass-Praxis und -Lehre haben ihre Wurzeln in der Geschichte des Bußsakramentes des 1. Jahrtausends. Ihnen liegt die tiefe Erfahrung der gegenseitigen Solidarität der frühen Christen in Schwachheit und Schuld zu Grunde. Nach den Christenverfolgungen mussten jene, die sich durch schwere Schuld von der Kirche getrennt hatten, harte Kirchenstrafen auf sich nehmen. Aufgrund der Fürbitte der treu gebliebenen Christen konnten ein Nachlass oder eine Erleichterung der Strafe gewährt werden.

Für die Entwicklung der Lehre vom Ablass wird wiederum die Überzeugung leitend, dass die Tilgung einer Schuld vor Gott nicht deren Straffolgen verschwinden lässt. Diese müssen vielmehr durch Bußwerke mühsam aufgearbeitet werden. Dabei kann die Gemeinschaft der Kirche dem Büßenden hilfreich zur Seite stehen. Den einzelnen Sünden entsprachen klar bemessene Bußleistungen, die die negativen Folgen der Sünden ausgleichen und den aufrichtigen Willen zur Besserung zeigen sollten. Die auferlegte Buße konnte mit Zustimmung der Kirche stellvertretend von anderen übernommen werden oder unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise "abgelassen" werden. Hier gründet die heutige Unterscheidung von vollkommenem Ablass und Teilablass. Auch eine Spende für karitative Zwecke wurde als angemessener Ersatz für andere Bußwerke anerkannt.

Durch eine oberflächliche Verkündungspraxis der Ablassprediger im 16. Jahrhundert konnte zu Recht das Missverständnis aufkommen, gegen das Martin Luther so scharf protestierte, man könne sich von seiner Schuld "loskaufen", ohne sich um eine innere Erneuerung des Lebens zu bemühen. Deshalb war für Luther die Vorstellung der fürbittweisen Zuwendung eines Ablasses an bereits Verstorbene nicht mitvollziehbar.

Der geistliche Sinn des Ablass

Der Ablass ist, nach katholischer Lehre eine freiwillige geistliche Übung zur Tilgung zeitlicher Sündenstrafen. Die Vergebung der Schuld erfolgt nicht durch den Ablass, sondern durch den Empfang des Bußsakramentes. Jeder Ablass setzt nämlich den Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie voraus. Somit trägt der Ablass nicht zur Vergebung der Sünden oder zur Rechtfertigung des Sünders vor Gott bei, vielmehr kann er im Sinne des fürbittenden Gebetes die innere Erneuerung und die Bereitschaft zur Änderung des Lebens, die mit dem Empfang des Bußsakramentes einhergehen sollen, unterstützen und fördern. Dieses Ziel des Ablasses bringen ja auch die Voraussetzungen für den Empfang des Ablasses zum Ausdruck.

In diesem Sinne ist auch der theologische Ausdruck der "zeitlichen Sündenstrafen " zu verstehen. Die Versöhnung mit Gott schließt nämlich nicht aus, dass Folgen der Sünden zurückbleiben können, von denen man geläutert werden muss, sei es hier auf Erden oder nach dem Tode im sogenannten Purgatorium, dem Läuterungszustand. Mit dem bekannten Wort zeitliche Sündenstrafen oder besser Sündenfolgen sind zum Beispiel der Schaden gemeint, der einem Menschen durch die Sünden anderer Menschen zugefügt wird, oder der Hass, der durch das Bußsakrament als Schuld vergeben ist, aber als Neigung zum Bösen bleibt und überwunden werden muss. Solche Folgen und Nachwirkungen der Sünde, unter denen Menschen zu leiden haben, erfahren durch die Übungen des Ablasses im Sinne des fürbittenden Gebetes eine Läuterung und Milderung.

Um unser Leben zu ändern oder gar zu bessern, sind wir angewiesen auf die Unterstützung anderer, die unsere Schwäche nicht ausnützen, sondern uns neuen Lebensraum gewähren, die uns mit ihrem Vorbild, ihrem Rat, ihrer aufbauenden Kritik und ihrer Ermutigung begleiten. Diese Erfahrung wird im Ablass auf die ganze Kirche ausgeweitet, die die Gemeinschaft mit den Verstorbenen einschließt. Der Ablass ist also verbunden mit dem Geheimnis der Kirche als Leib Christi und als Gemeinschaft der Heiligen, die in Freude und Leid, in Gnade und Schuld miteinander verbunden sind und füreinander Verantwortung tragen.

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