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Apostolische Kanzlei

Als »Apostolische Kanzlei« wird eine Behörde der päpstlichen Kurie bezeichnet, an deren Spitze der Kardinalkanzler steht. Seit 1968 ist sie allein zuständig ist für die Ausstellung und Versendung der päpstlichen Urkunden. Im Jahr 1973 erfolgte die Eingliederung in das Staatssekretariat.

Kathweb Lexikon

Das kathweb Lexikon Kirche & Religion erklärt schnell und verständlich Begriffe aus dem Bereich der christlichen Kirchen, des christlichen Glaubens, der Kirchengeschichte, der Liturgie und aus angrenzenden Themenfeldern.