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Bischof

Das Wort Bischof kommt aus dem Griechischen (episkopos) und bedeutet soviel wie Aufseher oder Vorsteher. Im weltlichen Bereich waren episkopoi zur Zeit des Neuen Testamentes Aufsichts- oder Verwaltungsbeamte.

 

Der Titel taucht zwar bereits im Neuen Testament auf, das kirchliche Amt in seiner heutigen Ausprägung ist allerdings in einem längeren Prozess entstanden.

 

Ein Bischof ist nach heutigem katholischem Verständnis der Leiter und Repräsentant einer Ortskirche (Bistum, Diözese). Im Bischofsamt wird die Fortsetzung des Amtes der Apostel gesehen. Als Vorsteher eines Bistums hat er dort die volle Regierungsgewalt inne. Von ihm geht des gesamte Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Bistum aus und er ist allein dem Papst verantwortlich. Für die Verwaltung stehen dem Bischof verschiedene Mitarbeiter der bischöflichen Kurie zur Seite:

  • der Generalvikar, der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs, den der Bischof auch frei bestellt
  • der Offizial, auch er wird vom Bischof bestellt und bekommt die ordentliche Gerichtsgewalt übertragen
  • der Kanzler, der Vorsteher der bischöflichen Registratur.

Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion.

 

Zu den Aufgaben des Bischofs gehören das Lehramt, das Priesteramt und das Hirtenamt. Er darf Priester weihen und die Firmung spenden.

 

Während es im ersten Jahrtausend in vielen Gebieten öffentliche Bischofswahlen gab, wird der Bischof nach geltendem Kirchenrecht nach Vorschlägen der Ortskirche vom Papst entweder ernannt oder bestätigt. Die Rechtslage ist in verschiedenen Gebieten unterschiedlich. Das Bischofsamt wird aber auf jeden Fall vom Papst verliehen.

 

Das Bischofsamt ist die höchste Stufe des Weihesakramentes. Ein Bischof muss darum immer erst Diakon und Priester gewesen sein. Die Ernennung, Erhebung und Versetzung eines Bischofs steht allein dem Papst zu. Geweiht wird ein Bischof in der Regel von drei Bischöfen und nur mit der Zustimmung des Papstes. Der Bischof ist der erste Spender der Sakramente, also der Zeichenhandlungen, in denen katholische Christen die Gegenwart Gottes in der Welt erkennen. Alle Sakramentenspendungen, die Priester vornehmen, sind ihnen vom Bischof delegiert. Dem Bischof vorbehalten sind die Priesterweihe, die Firmung und die Weitergabe der Bischofsweihe. Das Bischofsamt ist ein Weiheamt auf Lebenszeit. Allerdings sind alle Bischöfe gemäß Kirchenrecht verpflichtet, mit Vollendung ihres 75. Lebensjahres dem Papst ihren Rücktritt anzubieten. Insignien des Bischofs sind der Stab als Zeichen der Hirtenfunktion, die Mitra, der Bischofsring und das Brustkreuz.

 

Bei der Bischofsweihe legen dem Kandidaten drei Bischöfe die Hände auf, so dass jeder Bischof die Beauftragung, die ihm dadurch widerfährt bis in die neutestamentliche Gemeinde zurückverfolgen kann (Sukzession). Die katholische Kirche sieht darin einen wesentlichen Aspekt ihrer Apostolizität, das heißt der Teilhabe der heutigen Kirche am Auftrag der Apostel am Beginn der Kirche.

 

Die Bischofsweihe ist die höchste Stufe des Weihesakraments. Priester und andere Mitarbeiter üben ihre Tätigkeit nur durch Beauftragung des Bischofs aus.

 

Mit der Weihe wird der Bischof in das Kollegium der Bischöfe aufgenommen. Die Bischöfe einer Region schließen sich zu einer regionalen Bischofskonferenz zusammen.

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