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Bischofskonferenz

Als »Bischofskonferenz« wird der kirchenrechtliche Zusammenschluß von Bischöfen einer Nation oder eines bestimmten Gebietes bezeichnet. Eine Bischofskonferenz setzt sich zusammen aus:

  • allen Diözesanbischöfen (sowie die ihnen rechtlich Gleichgestellten)
  • die Bischofskoadjutoren (in der Regel ein Weihbischof mit dem Recht der Nachfolge auf den Stuhl des Diözesanbischofs)
  • Auxiliar-Bischöfe (Hilfs-, bzw. Weihbischöfe)
  • übrige Titularbischöfe, welche im entsprechenden Gebiet eine besondere Aufgabe wahrnehmen

 

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