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Militärseelsorge

Die rechtliche Basis der Militärseelsorge ist das im Grundgesetz verankerte Recht auf ungestörte Religionsausübung. Demzufolge hat auch der Soldat einen Anspruch darauf, seine Religion auszuüben. Doch der Dienst des Soldaten macht eine Beteiligung am Leben der Ortspfarrei oft unmöglich. Aus diesem Grund bietet der Staat den Kirchen an, Geistliche zu den Soldaten in die Kasernen zu schicken.

Der katholische Militärbischof leitet die katholische Militärseelsorge. Er steht in keinem Dienstverhältnis zum Staat. Auch die Militär- und Standortpfarrer sind nicht Mitglieder der Streikräfte. Sie sind Priester ihres Bistums und werden vom Bischof für die Soldatenseelsorge freigestellt. Militärgeistliche erteilen somit keine Befehle und müssen Befehle auch nicht entgegennehmen. Vielmehr feiern sie mit den Soldaten Gottesdienste, spenden Sakramente, stehen ihnen auf Wunsche in allen Lebensfragen zur Verfügung und gestalten Familienfreizeiten, Besinnungstage und Wallfahrten.

Die Geistlichen stehen auch Nicht-Christen zur Verfügung. Militärseelsorge kommt - ihrem Selbstverständnis entsprechend - der gemeinsamen Verantwortung von Kirche und Staat für den Menschen nach, der auch als Soldat als Christ leben kann.

 

Die Militärseelsorge gilt den Soldaten und Zivilbediensteten der Bundeswehr sowie deren Frauen und Kindern. Die pastorale Sorge gilt also den Menschen, nicht dem Militär. Die Militärseelsorge gliedert sich in sechs Wehrbereichsdekanate und das katholische Dekanat beim Flottenkommando Glücksburg sowie die Seelsorge für im Ausland stationierte Bundeswehrsoldaten. Militärgeistliche unterstehen der Hirtengewalt des Militärbischofs, bleiben aber ihrer Heimatdiözese zugeordnet (inkardiniert). Sie genießen die Rechte und Vollmachten eines Pfarrers. Zur Zeit gibt es 138 Pastoralbezirke in der katholischen Militärseelsorge. Daneben arbeiten mehr als 50 Geistliche nebenamtlich und elf Pastoralreferenten hauptamtlich in der Seelsorge für die Bundeswehr. Der katholische Militärbischof steht in keinem Dienstverhältnis zum Staat und wird nach Konkordatsrecht vom Papst in Einvernehmen mit der Bundesregierung ernannt. Das Amt des katholischen Militärbischofs gibt es in der Bundesrepublik seit 1956. Eine Besonderheit ist, daß ein deutscher Militärbischof im Unterschied zu den meisten anderen Ländern ein residierender Diözesanbischof sein muß. Er steht dem einem Generalvikariat vergleichbaren Katholischen Militärbischofsamt vor, das sich am Sitz der Bundesregierung befindet und von einem Generalvikar geleitet wird.

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