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Ökumenisches Konzil

Als »Ökumenisches Konzil« wird ein Konzil bezeichnet, dessen Entscheidungen für die gesamte Kirche als bindend angesehen werden. Damit ein Konzil als »ökumenisch« definiert werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:

  • ein solches Konzil muss vom Papst oder in dessen Autorität einberufen werden
  • alle regierenden Bischöfe des Erdkreises müssen eingeladen wurden.
  • die anwesenden Bischöfe müssen als Vertretung des Gesamtepiskopates angesehen werden.

Nach katholischer Zählung gab es bisher 21 ökumenische Konzile, wohingegen die orthodoxe Kirche nur die ersten sieben Konzile anerkennt.

Kathweb Lexikon

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