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Papstwahl

16, spätestens aber 19 Tage nach dem Tod eines Papstes treten in der Sixtinischen Kapelle in Rom unter strengen Sicherheitsvorkehrungen alle wahlberechtigten Kardinäle zum so genannten Konklave zusammen, um aus ihrer Mitte ein neues Oberhaupt der Katholischen Kirche zu wählen. Jeder Kardinal hat das Recht auf Begleitung durch einen Konklavisten, meist einen Kleriker (geweihter Priester), im Krankheitsfall auch einen Arzt. Die Kardinäle legen einen Eid auf strengstes Stillschweigen ab. Sämtliche elektrische Installationen, die einen Kontakt zur Außenwelt ermöglichen würden wie Radio, Fernsehen, Telefon, Handys, Computer sind verboten. Fotoapparate, Tonbandgeräte und andere Tonträger sind ebenso tabu. Die Wahl wird heute mit Stimmzetteln durchgeführt, die absolut geheim und deshalb auch nicht nachprüfbar sind.

Gewählt ist, wer zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinigen kann. Mit der Wahl übernimmt der Kandidat die volle päpstlich-rechtliche Gewalt (Primat). Das neue Oberhaupt der katholischen Kirche legt in der Regel seinen bürgerlichen Namen ab und legt sich einen Papstnamen zu (z.b. Johannes Paul II). Der Kardinalprotodiakon, der Protokollchef des Vatikans, verkündet dem Volk das Wahlergebnis vom Balkon der Peterskirche: "Habemus novam papam" (lat., 'Wir haben einen neuen Papst').

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