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Pfarrverwalter

Ein Pfarrverwalter (auch Pfarrverweser) wird nach katholischem Kirchenrecht bei länger andauernder oder endgültiger Abwesenheit des Pfarrers vom Bischof eingesetzt. Dieser vertritt den Pfarrer dann in allen Pflichten und ist im Besitz derselben Rechte.

Kathweb Lexikon

Das kathweb Lexikon Kirche & Religion erklärt schnell und verständlich Begriffe aus dem Bereich der christlichen Kirchen, des christlichen Glaubens, der Kirchengeschichte, der Liturgie und aus angrenzenden Themenfeldern.