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Priesterweihe

Nach römisch-katholischem Recht kann nur ein getaufter und gefirmter Mann zum Priester geweiht werden. Er muss unverheiratet sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Das Zölibatsversprechen legt der Kandidat bereits vor der Weihe ab.

Zwischen dem Eintritt in ein Priesterseminar und dem Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung zum Priesterberuf liegen rund sieben Jahre. In dieser Zeit absolviert der Bewerber ein fünfjähriges Studium der Philosophie und Theologie sowie Praktika in Gemeinden und sozialen Einrichtungen. Die Priesteramtskandidaten des Bistums Magdeburg studieren in Erfurt und leben im dortigen Priesterseminar, wo sie auch eine geistliche Prägung erhalten. Darüber hinaus ist es üblich, dass die Studenten zwei Semester außerhalb des Kollegs leben. Meist wechseln sie vorübergehend auch die Stadt und die Universität.

Den Kern der Priesterweihe bilden die Handauflegung und das Weihegebet des Bischofs. In seinem Gebet ruft der Bischof die Kraft Gottes auf den Weihekandidaten herab. Nach dem Bischof legen auch die anwesenden Priester des Bistums dem Kandidaten die Hände auf - als Zeichen der Aufnahme in die Gemeinschaft der Priester. Der Handauflegung und dem Gebet geht eine Befragung voraus, bei der der Weihekandidat seine der Bereitschaft zum Dienst öffentlich erklärt und dem Bischof und dessen Nachfolgern den Gehorsam verspricht. Da die Priesterweihe nach katholischen Glauben ein Sakrament ist, also ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit Gott, kann sie vom Menschen nicht rückgängig gemacht werden.

 

Mehr Informationen zu Ursprung, Bedeutung und Entwicklung des Weihesakraments finden Sie unter cms.vivat.de/themenwelten.

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