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Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt

Religionsunterricht ist in Sachsen-Anhalt ordentliches Lehrfach. Er soll an allen Schulen als gesetzlich verankertes Wahlpflichtfach erteilt werden, weil er nach Ansicht des Staates eine wichtige Rolle bei der Werte- und allgemeinen Erziehung der Schüler spielt. Ziel des Religionsunterrichts ist es, christlich-abendländische Werte und Traditionen zu vermitteln, zur Selbstfindung des Menschen beizutragen und ihn zu verantwortungsvollem Handeln in Familie und Gesellschaft zu erziehen. Dies soll geschehen, indem in einem schülerorientierten Unterricht Themen aus dem religiösen, aber auch dem gesellschaftlichen Bereich erarbeitet und diskutiert werden.

Katholischer und evangelischer Religionsunterricht findet in der Verantwortung der Kirchen statt. Die Teilnahme daran steht jedem Schüler frei. Gemeinsam mit dem Fach Ethik bildet der Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt einen Wahlpflichtbereich. Die Erziehungsberechtigten oder die religionsmündigen Schüler entscheiden über die Teilnahme. Wenn sie sich gegen den Religionsunterricht entscheiden oder wenn der Unterricht an ihrer Schule nicht angeboten werden kann, ist die Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtend.

Wegen des Bekenntnischarakters des Religionsunterrichtes und dessen Bindung an eine Kirche, setzt die Landesregierung die Richtlinien des Unterrichtsinhaltes im Einvernehmen mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft fest. Religionslehrer müssen nach dem staatlichen Abschluss auch eine Lehrgenehmigung der jeweiligen Kirche - die Missio Canonica bei der katholischen oder die Vocatio bei der evangelischen Kirche - erhalten. Erst dann dürfen sie Religion unterrichten.

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