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Unfehlbarkeit des Papstes

Das Dogma (= die Lehre, der Lehrsatz) von der Unfehlbarkeit des Papstes wurde auf dem I. Vatikanischen Konzil (1869/70) als verbindliche Lehre der katholischen Kirche formuliert.

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme meint dieses Dogma nicht, dass alle Äußerungen eines Papstes unfehlbar, also irrtumslos sind. Von Unfehlbarkeit spricht die katholische Kirche nur, wenn der Papst "ex cathedra" spricht, um eine Lehre verbindlich als Bestandteil der katholischen Tradition auszuweisen.

Dies geschieht, wenn der Papst

  • als oberster Hirte und Lehrer der Gesamtkirche
  • seine Absicht zu einem letztverbindlichen Urteil über Fragen des Glaubens und der Sitten
  • feierlich erklärt und
  • dieses Urteil spricht.

 

Alltägliche Äußerungen, Predigten und Vorträge des Papstes können also per se keine unfehlbaren Äußerungen sein. Ebenso ist es kein Widerspruch zur Lehre der Unfehlbarkeit, wenn Päpste menschliche Schwächen zeigen, sich unklug oder vielleicht sogar unmoralisch verhalten sollten.

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