Juli 1960

Der St. Benno Verlag erhält die Sondergenehmigung, eigene Bücher auch weiterhin an Pfarrämter und christliche Buchhandlungen selbst auszuliefern. Im Mai 1959 war angeordnet worden, dass alle Verlage ihre gesamte Produktion über den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG) auszuliefern und „gerecht“ zu verteilen haben.