Was der Verlagsgründung vorausging

1941 wird in Deutschland die katholische Presse- und Verlagsarbeit durch die Nationalsozialisten endgültig verboten, das bleibt sie in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) auch nach dem Zweiten Weltkrieg. Jede Veröffentlichung muss von den zuständigen sowjetischen Behörden genehmigt werden. Den Bischöfen und kirchlichen Verantwortlichen in diesem Gebiet ist aber sehr bewusst, welche Bedeutung journalistisches und verlegerisches Schaffen in der hiesigen Diasporasituation hat. So bemühen sie sich schon sehr früh um eigene, katholische Publikationsmöglichkeiten.

Dem entgegen steht die Politik der Sowjetischen Militäradministration: Es soll eine strikte Trennung von Kirche und Staat etabliert, Religion privatisiert und als unwissenschaftlich dargestellt werden.

Über eine Reaktion auf diese Entwicklung sind die Verantwortlichen in den einzelnen Bistümern und Jurisdiktionsbezirken unterschiedlicher Meinung. So werden auch individuelle Versuche gestartet, eine verlegerische Tätigkeit zu etablieren – zumeist auf Stadtebene. Eine koordinierte Arbeit, wie etwa die Herausgabe eines überregionalen Kirchenblatts, wird zunächst von der sowjetischen Militäradministration kategorisch abgelehnt.

Bischof Heinrich Wienken, Leiter des Commissariates der Fuldaer Bischofskonferenz in West-Berlin, initiiert 1946 ein gemeinsames Vorgehen, da sich die Sowjetische Militäradministration nicht abgeneigt zeigt, einen katholischen Verlag mit Sitz in Berlin zuzulassen. Am 5. August 1947 treffen sich die Vertreter der Bistümer Meißen und Berlin sowie die Vertreter der in der SBZ gelegenen Jurisdiktionsbezirke von Paderborn (Magdeburg) und Osnabrück (Mecklenburg) im Büro Wienkens, um über die Gründung eines katholischen Verlags zu beraten. Für den russisch besetzten Teil Fuldas (Erfurt) liegt eine schriftliche Zustimmung vor; das Erzbischöfliche Kommissariat Görlitz (Erzbistum Breslau) lässt sich durch das Bistum Meißen vertreten. Das Bistum Berlin erklärt in dieser Sitzung, dass es an einer Beteiligung nicht interessiert sei. Man einigt sich auf die Rechtsform einer GmbH mit Sitz in Berlin, da hier die Lizenz in Aussicht gestellt wurde. Die Ordinariate sollen sich in gleicher Höhe am Stammkapital beteiligen, dem Vertreter des Bistums Meißen wird der Vorsitz übertragen. Der Name soll Elisabeth-Verlag werden. Doch es kommt anders:

21. Oktober 1947

Die erste Gesellschaftersitzung zur Gründung eines katholischen Verlags findet in Berlin statt. Gesellschafter sollen entsprechend der staatlichen Vorgaben fünf Vertreter der kirchlichen Ordinariate beziehungsweise Ämter von Bautzen, Görlitz, Magdeburg, Schwerin und der Kirchenvorstand der Erfurter Propstei B. M. V. (Beatae Mariae Virginis) sein. Als Verlagssitz ist Berlin vorgesehen, der Name soll nun St. Benno Verlag sein. Aufgabe des Verlags soll die Herausgabe der Kirchenzeitung TAG DES HERRN und „katholisch-kirchlicher und religiöser Druckerzeugnisse jeder Art“ werden. Doch für die Aufnahme der Arbeit fehlt die staatliche Lizenzerteilung.

1947 bis 1951

Bis zur Ausstellung der Lizenzurkunde gibt es noch mehrere Umwege, Absagen und Vertröstungen: Zunächst stellt der auf Honorarbasis arbeitende Geschäftsführer W. Schreur am 20. Januar 1948 einen Antrag auf Verlags-Lizenzierung. Im März 1948 kommt eine Erklärung, dass keine Lizenzen erteilt würden, weil die „äußerst angespannte Rohstofflage dies nicht gestatte“. Allerdings gibt es zu diesem Zeitpunkt bereits sieben evangelische Verlage, vier evangelische Sonntagsblätter und 19 Tageszeitungen.

Am 10. August 1948 beschließen die Ordinariate und Kommissariate, alles noch einmal in die Hände des Meißener Bischofs Dr. Heinrich Wienken zu legen. Am 4. November 1948 spricht dieser erneut bei den russischen Behörden vor und erfährt, dass der Antrag nicht an diese weitergeleitet worden war und nun weitere Unterlagen erforderlich seien. Im Januar 1949 sagt der Oratorianer Josef Gülden zu, die Redaktion der Kirchenzeitung zu übernehmen, fordert aber, den Redaktionssitz nach Leipzig zu verlegen. Als möglichen Geschäftsführer schlägt er den Leipziger Druckereibesitzer Joseph Bohn vor. Am 21. Juni 1949 wird eine neue Gründungsversammlung nach Berlin einberufen. Man ändert die Satzung des St. Benno Verlags: Verlagssitz wird Leipzig und Joseph Bohn alleiniger Geschäftsführer.

Nach der Gründung der DDR übernimmt diese die Regierungsaufgaben und so kommt es erneut zu Verzögerungen. Im Dezember 1948 interveniert Kardinal Konrad Preysing beim stellvertretenden Ministerpräsidenten Otto Nuschke gegen die Kirchenpolitik und geht dabei auch auf das Verlagswesen ein. Als das keine Wirkung zeigt, wendet sich der Berliner Kardinal an den Ministerpräsidenten Otto Grotewohl. Am 28. April 1950 gibt es in einem Gespräch mit Regierenden seitens Otto Nuschkes die Zusage, dass „ein katholisches Kirchenblatt für die DDR kommen würde und kommen müsse“. Aber es kommt nicht. Stattdessen stellt man fest, dass nun das Amt für Information für die Vergabe von Lizenzen zuständig sei.

Im Oktober 1950 kann der Generakvikar des Bistums Meißen, Domkapitular Dr. Johann Hötzel mitteilen, dass nun die Lizenzierung kurz bevorstehe. Allerdings wird vom Amt für Information mitgeteilt, dass die Lizenz nur direkt an eine physische Person erteilt werde. Nach der Erledigung noch „erforderlicher Formalitäten“ und einem beharrlichen Druck Bischof Wienkens, heißt es im Protokoll einer Sitzung des Sekretariats des Zentralkomitees der SED am 21. März 1951: „Die Lizenzierung eines kircheneigenen Verlages der Kirche in der DDR wird genehmigt. Gegen die Herausgabe eines Sonntagsblattes der katholischen Kirche in der DDR durch diesen Verlag bestehen keine Bedenken.“