Gläubige sind laut Kirchenrecht verpflichtet, an Sonn- und Feiertagen die Messe zu besuchen. Das dürfe aber nicht die einzige Motivation sein, ist Bischof Peter Kohlgraf überzeugt. Bei der Mitfeier der Messe gehe es um mehr.
Gläubige sind laut Kirchenrecht verpflichtet, an Sonn- und Feiertagen die Messe zu besuchen. Das dürfe aber nicht die einzige Motivation sein, ist Bischof Peter Kohlgraf überzeugt. Bei der Mitfeier der Messe gehe es um mehr.