Es ist rechtsverbindlich: Wer extremistische Ansichten vertritt, darf in den Pfarreigremien im Bistum Dresden-Meißen nicht mitmachen. In der neuen Wahl- und Gremienordnung der Diözese steht, was die genauen Ausschlusskriterien sind.
Es ist rechtsverbindlich: Wer extremistische Ansichten vertritt, darf in den Pfarreigremien im Bistum Dresden-Meißen nicht mitmachen. In der neuen Wahl- und Gremienordnung der Diözese steht, was die genauen Ausschlusskriterien sind.