In kirchlichen Strafverfahren greifen kirchliche Gerichte oft auf Akten staatlicher Ermittlungen zurück. Dem Bistum Regensburg hat das Oberste Landesgericht nun jedoch die Akteneinsicht verwehrt.
In kirchlichen Strafverfahren greifen kirchliche Gerichte oft auf Akten staatlicher Ermittlungen zurück. Dem Bistum Regensburg hat das Oberste Landesgericht nun jedoch die Akteneinsicht verwehrt.