Das Erzbistum Köln ist erneut mit der Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen konfrontiert. Verjährung macht die Erzdiözese zwar nicht geltend. Sie beantragte aber einen anderen juristischen Schritt.
Das Erzbistum Köln ist erneut mit der Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen konfrontiert. Verjährung macht die Erzdiözese zwar nicht geltend. Sie beantragte aber einen anderen juristischen Schritt.