Erzbischof Gössl setzt neues kirchliches Arbeitsrecht final in Kraft

Vielfalt als Bereicherung, keine Kündigungen aufgrund der Lebensführung: Das neue kirchliche Arbeitsrecht hat vieles geändert. Mit der Unterschrift des neuen Bamberger Erzbischofs Gössl gilt es nun flächendeckend und dauerhaft in ganz Deutschland.