Im Fall der Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ist ein Vergleich mit dem Bistum Trier gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.
Im Fall der Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ist ein Vergleich mit dem Bistum Trier gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.