Im Prozess um einen Kirchenbrand im sächsischen Großröhrsdorf hatte das Landgericht Bautzen den Angeklagten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er legte Revision ein. Nun entschied der Bundesgerichtshof.
Im Prozess um einen Kirchenbrand im sächsischen Großröhrsdorf hatte das Landgericht Bautzen den Angeklagten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er legte Revision ein. Nun entschied der Bundesgerichtshof.