Das Bistum Eichstätt will einen Geistlichen nicht in die Seelsorge zurücklassen, obwohl ein Kirchengericht ihn freigesprochen hat. Worum es in dem Fall geht, ist nicht publik. Ebenfalls unklar: die Zukunft des Mannes.
Das Bistum Eichstätt will einen Geistlichen nicht in die Seelsorge zurücklassen, obwohl ein Kirchengericht ihn freigesprochen hat. Worum es in dem Fall geht, ist nicht publik. Ebenfalls unklar: die Zukunft des Mannes.