Kölner Priester scheitert mit Klage gegen Gercke-Missbrauchsgutachten

An der Aufarbeitung von Missbrauch besteht ein überragendes kirchliches Interesse. Die Datenschutzrechte von Beschuldigten müssen dabei zurücktreten – das hat das Interdiözesane Datenschutzgericht nun festgestellt. Anlass ist ein prominenter Fall aus dem Erzbistum Köln.