Am Montag, den 4. November 2024 kamen die Bischöfe und Generalvikare der Metropolie Berlin in Dresden zusammen. Zur gemeinsamen Kirchenprovinz gehören neben dem Erzbistum Berlin die Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz als Suffraganbistümer. An dem Termin nahmen für das Gastgeberbistum Görlitz Bischof Wolfgang Ipolt und Generalvikar Markus Kurzweil teil. Aus dem Erzbistum Berlin ist Erzbischof Dr. Heiner Koch angereist. Aus dem Bistum Dresden-Meißen nahmen Bischof Heinrich Timmerevers und Generalvikar Andreas Kutschke teil. Auf dem Tagungsprogramm der regelmäßig stattfindenden Treffen stehen Beratungen zu aktuell bedeutsamen gemeinsamen Themen.
Die katholische Kirche ist weltweit in Kirchenprovinzen – sogenannte Metropolien – aufgeteilt. Eine Kirchenprovinz besteht aus einem Erzbistum und mehreren sogenannten Suffraganbistümern. In Deutschland gibt es sieben Metropolien: Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising und Paderborn. Das Bistum Berlin wurde dabei am 27. Juni 1994 auf Beschluss von Papst Johannes Paul II. zum Erzbistum mit den Suffraganbistümern Dresden-Meißen und Görlitz erhoben.
Grundlage ist das römische Kirchenrecht, Can. 431: § 1.: „Um ein gemeinsames pastorales Vorgehen der verschiedenen Nachbardiözesen entsprechend den persönlichen und örtlichen Umständen zu fördern und um die Beziehungen der Diözesanbischöfe untereinander besser zu pflegen, sind benachbarte Teilkirchen zu Kirchenprovinzen mit genau umschriebenem Gebiet zu verbinden.“ Der Metropolit leitet dabei die Erzdiözese und hat ein Aufsichtsrecht über die Reinerhaltung des Glaubens und die Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung in den ihm unterstellten Suffraganbistümern.