Neues Kirchenvorstandsrecht dreht noch eine Runde im NRW-Landtag

Nur in NRW regelt noch ein staatliches Gesetz die Vermögensverwaltung in Kirchengemeinden. Mit dem alten preußischen Recht wollte der Landtag Schluss machen – doch es kam zu Verzögerungen. Heute beraten die Abgeordneten noch einmal. Wo liegen die Probleme?