In Nordrhein-Westfalen regelt ein staatliches Gesetz, wie Kirchenvorstände das Gemeindevermögen verwalten. Nicht mehr lange – doch das geplante kirchliche Gesetz sorgt für Diskussionen: Entmachten die Bischöfe die gewählten Laien in den Pfarreien?
In Nordrhein-Westfalen regelt ein staatliches Gesetz, wie Kirchenvorstände das Gemeindevermögen verwalten. Nicht mehr lange – doch das geplante kirchliche Gesetz sorgt für Diskussionen: Entmachten die Bischöfe die gewählten Laien in den Pfarreien?