Ohne Begründung hat das höchste deutsche Gericht die Verfassungsbeschwerde eines jüdischen Klägers abgewiesen. Er wandte sich gegen die als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik an der Stadtkirche in Wittenberg.
Ohne Begründung hat das höchste deutsche Gericht die Verfassungsbeschwerde eines jüdischen Klägers abgewiesen. Er wandte sich gegen die als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik an der Stadtkirche in Wittenberg.