Verfassungsgericht: Sachsen muss Kirchgeld-Gesetz korrigieren

Das „besondere Kirchgeld“ ist eine Sonderform der Kirchensteuer: Es wird dann erhoben, wenn ein Ehepartner Kirchenmitglied ist und der andere nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu nun eine Entscheidung für das Bundesland Sachsen gefällt.