„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, formuliert das Grundgesetz. Nicht: „Die Würde von Menschen, die dies und jenes können.“ Der Inklusionsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz sieht darin einen bewussten Auftrag.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, formuliert das Grundgesetz. Nicht: „Die Würde von Menschen, die dies und jenes können.“ Der Inklusionsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz sieht darin einen bewussten Auftrag.