Bischofskonferenz

Als »Bischofskonferenz« wird der kirchenrechtliche Zusammenschluß von Bischöfen einer Nation oder eines bestimmten Gebietes bezeichnet. Eine Bischofskonferenz setzt sich zusammen aus: 

  • allen Diözesanbischöfen (sowie die ihnen rechtlich Gleichgestellten) 
  • die Bischofskoadjutoren (in der Regel ein Weihbischof mit dem Recht der Nachfolge auf den Stuhl des Diözesanbischofs) 
  • Auxiliar-Bischöfe (Hilfs-, bzw. Weihbischöfe) 
  • übrige Titularbischöfe, welche im entsprechenden Gebiet eine besondere Aufgabe wahrnehmen

Kathweb Lexikon

Das kathweb Lexikon Kirche & Religion erklärt schnell und verständlich Begriffe aus dem Bereich der christlichen Kirchen, des christlichen Glaubens, der Kirchengeschichte, der Liturgie und aus angrenzenden Themenfeldern.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert