Als »Bischofskonferenz« wird der kirchenrechtliche Zusammenschluß von Bischöfen einer Nation oder eines bestimmten Gebietes bezeichnet. Eine Bischofskonferenz setzt sich zusammen aus:
- allen Diözesanbischöfen (sowie die ihnen rechtlich Gleichgestellten)
- die Bischofskoadjutoren (in der Regel ein Weihbischof mit dem Recht der Nachfolge auf den Stuhl des Diözesanbischofs)
- Auxiliar-Bischöfe (Hilfs-, bzw. Weihbischöfe)
- übrige Titularbischöfe, welche im entsprechenden Gebiet eine besondere Aufgabe wahrnehmen
Kathweb Lexikon
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