Laut Kirchenrecht finden Bischofssynoden nicht in regelmäßigen Abständen statt, sondern jeweils zu einem konkreten Anlass. Im Kirchenrecht heisst es: „Die Bischofssynode untersteht direkt der Autoriät des Papstes, dessen Sache es näherhin ist, die Synode einzuberufen, sooft es ihm angebracht erscheint,…“
Anders verhält es sich mit den Ad-Limina-Besuchen. Dazu kommen die Bischöfe eines Landes alle fünf Jahre nach Rom und berichten dort über die Situation in ihrem Land.
Kathweb Lexikon
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