Eine Diözesansynode bezeichnet die Versammlung von Priestern und gewählten Laien, um den Bischof bei seiner pastoralen Arbeit unterstützen und zu beraten. Sie wird vom Diözesanbischof einberufen, indem er Angehörige seiner Diözese zur Teilnahme einlädt. Dabei legt der Bischof auch die Beratungsinhalte fest und hat als einziger gesetzgebende Gewalt.
Kathweb Lexikon
Das kathweb Lexikon Kirche & Religion erklärt schnell und verständlich Begriffe aus dem Bereich der christlichen Kirchen, des christlichen Glaubens, der Kirchengeschichte, der Liturgie und aus angrenzenden Themenfeldern.
Schreibe einen Kommentar