
Das Arbeitsgericht Hamm sah es als rechtmäßig an, dass das Krankenhaus Lippstadt nach einer Fusion mit einem katholischen Träger Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Der klagende Arzt geht nun in Berufung.

Das Arbeitsgericht Hamm sah es als rechtmäßig an, dass das Krankenhaus Lippstadt nach einer Fusion mit einem katholischen Träger Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Der klagende Arzt geht nun in Berufung.