Arbeitsrechtler: Bundesverfassungsgericht bleibt kirchenfreundlich

Schild vor dem Bundesverfassungsgericht mit dieser Aufschrift

Wann Kirchen von Mitarbeitern verlangen dürfen, selbst der Kirche anzugehören, hat das Bundesverfassungsgericht nun geklärt. Aber es bleiben noch viele Baustellen für die Kirche und ihr Arbeitsrecht, erklärt der Arbeitsrechtler Jacob Joussen im katholisch.de-Interview.