Als ein Betroffener seinen Fall in der Münsteraner Missbrauchsstudie fand, wurde er retraumatisiert. Eingewilligt hatte er in die Verwendung der Akten nie – nach der Datenschutzaufsicht hat nun auch das Datenschutzgericht einen Verstoß festgestellt.
Als ein Betroffener seinen Fall in der Münsteraner Missbrauchsstudie fand, wurde er retraumatisiert. Eingewilligt hatte er in die Verwendung der Akten nie – nach der Datenschutzaufsicht hat nun auch das Datenschutzgericht einen Verstoß festgestellt.