Eine Journalistin, die über Missbrauch in der katholischen Kirche recherchiert, wollte Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Trier im Missbrauchsfall Dillinger nehmen. Ohne Erfolg: Es gelte „kein individueller Informationsanspruch“.
Eine Journalistin, die über Missbrauch in der katholischen Kirche recherchiert, wollte Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Trier im Missbrauchsfall Dillinger nehmen. Ohne Erfolg: Es gelte „kein individueller Informationsanspruch“.