In Nordrhein-Westfalen hat bisher ein staatliches Gesetz geregelt, wie katholische Kirchengemeinden ihr Geld verwalten. Damit sollte Schluss sein – das Verfahren im Landtag war jedoch komplizierter als gedacht. Nun ist eine Neuregelung beschlossen.
In Nordrhein-Westfalen hat bisher ein staatliches Gesetz geregelt, wie katholische Kirchengemeinden ihr Geld verwalten. Damit sollte Schluss sein – das Verfahren im Landtag war jedoch komplizierter als gedacht. Nun ist eine Neuregelung beschlossen.