Er habe im Umgang mit Sammlungserlösen und Spenden „nicht für eine zweckmäßige Verwendung gesorgt“, urteilte das Kirchengericht gegen einen Pfarrer aus dem Erzbistum Freiburg. Was ihm nun untersagt ist.
Er habe im Umgang mit Sammlungserlösen und Spenden „nicht für eine zweckmäßige Verwendung gesorgt“, urteilte das Kirchengericht gegen einen Pfarrer aus dem Erzbistum Freiburg. Was ihm nun untersagt ist.