Erstmals tritt die Französische Bischofskonferenz einem Strafverfahren als Nebenklägerin bei: Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Attentäter der Basilika von Nizza kämpft sie für die Opfer – und die Anerkennung als Hassverbrechen gegen Religion.
Erstmals tritt die Französische Bischofskonferenz einem Strafverfahren als Nebenklägerin bei: Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Attentäter der Basilika von Nizza kämpft sie für die Opfer – und die Anerkennung als Hassverbrechen gegen Religion.