Gericht: Erzbistum Köln muss auch für Messdiener haften

Gericht: Erzbistum Köln muss auch für Messdiener haften

Im Rahmen eines Schmerzensgeldprozesses sieht das Landgericht das Erzbistum Köln auch bei Übergriffen durch einen früheren Messdiener in der Verantwortung. Ob es tatsächlich haften muss, wird im April weiter verhandelt.