Im Rahmen eines Schmerzensgeldprozesses sieht das Landgericht das Erzbistum Köln auch bei Übergriffen durch einen früheren Messdiener in der Verantwortung. Ob es tatsächlich haften muss, wird im April weiter verhandelt.
Im Rahmen eines Schmerzensgeldprozesses sieht das Landgericht das Erzbistum Köln auch bei Übergriffen durch einen früheren Messdiener in der Verantwortung. Ob es tatsächlich haften muss, wird im April weiter verhandelt.