
Der ehemalige Münsteraner Dompropst Kurt Schulte wurde vom Kirchengericht verurteilt: Unangemessene Nachrichten per E-Mail an einen Untergebenen stellten zwar keinen sexuellen Missbrauch dar – aber Amtsmissbrauch. Auch die Strafe steht fest.

Der ehemalige Münsteraner Dompropst Kurt Schulte wurde vom Kirchengericht verurteilt: Unangemessene Nachrichten per E-Mail an einen Untergebenen stellten zwar keinen sexuellen Missbrauch dar – aber Amtsmissbrauch. Auch die Strafe steht fest.