Missbrauchsprozess gegen Ex-Ordensmann – Urteil rechtskräftig

Ein Mönch.

Die Bewährungsstrafe gegen einen früheren Internatsleiter aus dem Allgäu in Sachen Missbrauch hat Bestand. Bei dieser Entscheidung des Landgerichts Memmingen bleibt es. Eine angekündigte Revision ging nicht ein.