
Bischöfe sind gehalten, mit 75 Jahren dem Papst ihren Rücktritt anzubieten. Das gilt auch für Weihbischöfe wie den Speyerer Otto Georgens. Leo XIV. nahm dessen Gesuch postwendend an.

Bischöfe sind gehalten, mit 75 Jahren dem Papst ihren Rücktritt anzubieten. Das gilt auch für Weihbischöfe wie den Speyerer Otto Georgens. Leo XIV. nahm dessen Gesuch postwendend an.