Ein Geistlicher des Erzbistums Köln hat sich in einem Zivilverfahren gegen die „Bild“ durchgesetzt: Die Zeitung darf nicht mehr schreiben, dass er auf Porno-Seiten zugegriffen habe. Wie das Landgericht das Urteil begründet.
Ein Geistlicher des Erzbistums Köln hat sich in einem Zivilverfahren gegen die „Bild“ durchgesetzt: Die Zeitung darf nicht mehr schreiben, dass er auf Porno-Seiten zugegriffen habe. Wie das Landgericht das Urteil begründet.